BGH-Urteil – Ist der Radiorecorder-Dienst ZeeZee urheberrechtswidrig?

BGH-Urteil – ist der Radiorecorder-Dienst ZeeZee urheberrechtswidrig?

Der Internet-Radiorecorder ZeeZee ist nicht als Hersteller urheberrechtswidriger Vervielfältigungen anzusehen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil am 5. März 2020 (Aktenzeichen: I ZR 32/19) festgestellt. Mit ZeeZee können Nutzer Musik aus Webradios für ihre privaten Zwecke aufzeichnen. Dem Urteil des Bundesgerichtshofs gingen jahrelange juristische Auseinandersetzungen zwischen dem Radiorecorder-Dienst und einem Plattenlabel voraus.

Was genau ist ZeeZee?

Mit dem Radiorecorder-Dienst ZeeZee können Benutzer Songs über ihr Smartphone oder den Computer aussuchen. Sobald eines von tausenden Internetradios das gewünschte Lied spielt, nimmt ZeeZee dieses auf. Anschließend stellt der Dienst den Song zum Download bereit und der Nutzer kann diesen aus seiner Wunschliste herunterladen. Nach dem Download hat der Nutzer die Möglichkeit, die Musik auf USB-Sticks, CDs, externe Festplatten oder MP3-Player zur eigenen und freien Verwendung zu übertragen. Er kann die Songs beliebig oft kopieren und brennen.

Was kostet ZeeZee?

Neben einem einmonatigem, kostenlosen Probeaccount gibt es zwei Bezahlmodelle für 4,49 Euro oder 6,99 Euro monatlich. Außerdem gibt es mehrere Prepaid-Varianten gegen Vorkasse, z.B. 10 freie Musik-Titel für 1,79 Euro.

Weshalb wurde gegen den Dienst geklagt?

Die Klägerin gegen ZeeZee ist ein Unternehmen der Tonträgerindustrie (Plattenlabel). Geklagt wurde auf Unterlassung der angeblich rechtswidrigen Vervielfältigung eines bestimmten Musikalbums. Der Internet-Radiorecorder habe dieses Album ohne die Zustimmung öffentlich angeboten. Der Vorwurf der Klägerin: die rechtswidrige Vervielfältigung der Musikaufnahmen. Die Klägerin sieht sich in ihren Rechten als Inhaberin der Tonträgerherstellerrechte verletzt.

Die juristische Auseinandersetzung

Bevor die Angelegenheit vor dem BGH landete, ging sie zunächst durch die Instanz des Landgerichts Hamburg (Az.: 310 O 449/11) und des Oberlandgerichts Hamburg (Urteil vom 17.01.2019, Az.: 5 U 18/17). Vor beiden Gerichten musste der Radiorecorder-Dienst eine Niederlage einstecken. Im Urteil vom 17. Januar 2019 des OLGs wurde entschieden, dass ZeeZee als Hersteller der urheberrechtswidrigen Vervielfältigung an dem Musikstück anzusehen ist. In der Urteilserklärung wurde dies damit begründet, dass der Dienst „aktiv und entscheidend an der Vervielfältigung der Kopie beteiligt“ sei. Das OLG Hamburg berief sich in der Urteilsfindung auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2017. Darin heißt es, dass die Rechteinhaber zustimmen müssen, wenn ein Online-Dienst seinen Nutzern eine Kopie ihrer Werke über eine Cloud zur Verfügung stellt.

Wie hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied hingegen, dass nicht ZeeZee selbst, sondern die Benutzer des Dienstes als Hersteller der Vervielfältigung anzusehen sind. Der Grund hierfür sei, dass die Aufzeichnung der Lieder ohne menschlichen Eingriff von außen und völlig automatisiert auf den Antrag des Nutzers hin erfolgt. Dies sei entscheidend, denn der Nutzer setzt durch seine Einstellungen den Aufzeichnungsvorgang selbst in Gang. Die Vervielfältigung wird daher alleine durch den Benutzer vorgenommen. Dieses Vorgehen ist vom Recht auf den privaten Gebrauch abgedeckt. In §53 Abs.1 S.1 UrhG ist festgeschrieben, dass „einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig“ ist. Erwerbszwecke dürfen hingegen nicht verfolgt werden. Nun muss erneut das Oberlandesgericht Hamburg über die Sache entscheiden.

1 Kommentar

  1. Krass, wie das Rechtssystem verarscht wird. Die rippen die ganzen CD‘s selber und erstellen die MP3‘s die sie dann mit eigenen Streams ausspielen und als Webradio faken um die dann wieder „aufzunehmen“.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]

Das Smartphone ersetzt fast alles – darauf achten Nutzer wirklich

Das Smartphone ersetzt fast alles

Darauf achten Nutzer wirklich

Eine gute Kamera gehört heute zu den wichtigsten Kaufkriterien für Smartphones. Gleichzeitig ersetzt das Gerät immer mehr Alltagshelfer, nutzt KI für Fotos und speichert zahlreiche sensible Daten, die besonders geschützt werden sollten. […]

OLG stoppt Telefónica – Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

OLG stoppt Telefónica

Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

Verbraucherschützer konnten vor Gericht einen Erfolg erzielen. Denn Telefónica wurde eine AGB-Klausel untersagt, mit der Mobilfunkverträge trotz Mindestlaufzeit einseitig durch das Unternehmen gekündigt werden konnten. Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden und sorgt für mehr Vertragssicherheit. […]

KI in der App-Entwicklung: Chancen, Risiken und Trends 2026

KI in der App-Entwicklung

Chancen, Risiken und Trends 2026

Künstliche Intelligenz verändert die App-Entwicklung grundlegend. Von automatischer Codegenerierung über intelligentes UI-Design bis hin zu neuen Geschäftsmodellen: Der Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten KI heute bietet, wo ihre Grenzen liegen und worauf Unternehmen und Entwickler beim Einsatz achten sollten. […]