Vorsicht vor hohen Roaming-Gebühren – Diese Roaming-Fallen gibt es

Vorsicht vor hohen Roaming-Gebühren – diese Roaming-Fallen gibt es

Im März dieses Jahres stimmte das Europäische Parlament der Verlängerung von „Roam like at Home“ zu. Damit gelten für Verbraucher bis mindestens 2032 innerhalb der EU die gleichen Tarife und Mobilfunkstandards wie im Inland. Doch in Nicht-EU-Ländern kann es schnell sehr teuer werden und auch innerhalb der EU gibt es Roaming-Fallen.

Wo gilt überall „Roam like at Home“?

Innerhalb der 27 EU-Staaten steht den Verbrauchern sowohl der gleiche Tarif wie zu Hause als auch der gleiche Mobilfunkstandard, falls dieser dort verfügbar ist, zu. Zusätzlich ist „Roam like at Home“ für bis zu vier Monate pro Jahr auch im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum nutzbar, wodurch auch Island, Norwegen und Liechtenstein zählen. Obwohl Großbritannien durch den Brexit nicht mehr zur EU gehört, gilt der Grundsatz laut des Verbraucherzentrale-Bundesverbands auch hier noch bis Ende dieses Jahres. Überschreitet der Smartphone-Nutzer sein Datenvolumen, können jedoch auch im EU-Ausland zusätzliche Kosten anfallen. Einige Mobilfunkanbieter zählen bestimmte Länder ebenfalls zu ihrer EU-Länderliste hinzu, wie beispielsweise Vatikanstadt oder die Kanalinseln. Andere Anbieter tun dies wiederum nicht. Auch die Türkei und die Schweiz sind bei „Roam like at Home“ nicht inbegriffen.

Hier können hohe Roaming-Gebühren anfallen

Verbraucher sollten bereits dann vorsichtig sein, wenn sie sich in Grenznähe zu Nicht-EU-Ländern befinden. Es ist möglich, dass sich das Smartphone dann automatisch und unbemerkt in das ausländische Netz einwählt, wodurch Kosten verursacht werden. So könnte sich das Gerät zum Beispiel auf der deutschen Seite am Bodensee bereits in das schweizerische Netz einwählen. Besonders große Roaming-Fallen sind auch Schiffe und Flugzeuge, denn hier gilt die Roamingverordnung der EU nicht. Stattdessen wird an Bord eines Schiffes ein bordeigenes Satelliten-Netz genutzt, bei welchem pro Minute bis zu fünf Euro anfallen können. Eine Mobilfunkrechnung in Höhe von 12 000 Euro erhielten beispielsweise die Eltern eines 12-Jährigen, nachdem dieser auf einer Fähre nach Oslo mehre Videos mit seinem Smartphone angeschaut hatte. Aus Kulanz reduzierte der Mobilfunkanbieter die Rechnung auf 5 000 Euro – die Eltern schalteten dennoch einen Anwalt ein. Aber auch bereits Smartphones, die sich nur in der Nähe eines Schiffes befinden, können sich bereits unbemerkt in das andere Netz einwählen.

„Mitunter kann es sogar vorkommen, dass sich das Smartphone in der Nähe von Schiffen in das bordeigene Satelliten-Netz einwählt, obwohl Sie eigentlich nur im Hafen spazieren gehen wollten“, erklärt Ines Danzeisen vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.

Weshalb können bei Sonderrufnummern hohe Kosten anfallen?

Auch für Sonderrufnummern gelten eigene Regeln, die unbedingt beachtet werden sollten, um eine hohe Telefonrechnung zu vermeiden. Denn eine Hotline ist meist dann nur kostenfrei, wenn sie auch mit einem Telefonvertrag aus dem entsprechenden Land angerufen wird. Wird von einem Smartphone mit ausländischem Vertrag bei der vermeintlich kostenfreien Hotline angerufen, können hierfür hohe Roaming-Gebühren anfallen. Das Europäische Verbraucherzentrum empfiehlt in solchen Fällen daher folgendes: „Suchen Sie auf der Internetseite der Airline nach einer Festnetznummer. Oder rufen Sie die deutschsprachige Webseite auf, und schauen Sie nach, ob es spezielle Rufnummern für Kunden aus Deutschland gibt, die sich im Zeitpunkt des Anrufes im EU-Ausland aufhalten“. Doch auch andersrum ist es möglich, dass unerwartet hohe Gebühren anfallen: ruft ein Verbraucher, der sich im EU-Ausland befindet, eine kostenfreie deutsche Hotline an, ist diese ebenfalls mit Kosten verbunden.

Weshalb kann die Mailbox zur Kosten-Falle werden?

Vorsicht ist auch beim Abhören der Mailbox geboten. Denn das kostenfreie Abhören gilt auch hier nur für das EU-Ausland. Außerhalb der EU können im Urlaub oder auf Reisen schnell hohe Kosten anfallen, wenn der Verbraucher lediglich seine Mailbox abhören möchte. Was die meisten Verbraucher wohl auch nicht wissen ist, dass schon allein das Aktivsein der Mailbox zu anfallenden Kosten führt: der Anruf wird auf Kosten des Angerufenen ins Ausland weitergeleitet und danach zu teuren Roaming-Gebühren wieder zurück nach Deutschland geleitet.

Was sollten Verbraucher beachten, um hohe Roaming-Gebühren zu vermeiden?

Grundsätzlich sollten die mobilen Daten stets deaktiviert sein, denn selbst wenn das Smartphone gerade nicht genutzt wird können hierdurch Kosten entstehen. Im Urlaub gilt es daher das Daten-Roaming zu deaktivieren. Ein Mobilfunkanbieter muss den Kunden jedoch per SMS über anfallende Kosten bei der Nutzung von mobilen Daten informieren. Auch im EU-Ausland können Gebühren anfallen, wenn das Datenvolumen überschritten wird. Zwar gibt es bei Mobilfunkverträgen grundsätzlich eine weltweite automatische Kostenbremse von 59,50 Euro beim Surfen im Internet, diese greift nach Aussage von Verbraucherschützern jedoch nicht immer. Ist diese automatische Kostenbremse in einem Land nicht verfügbar, muss der Kunde auch hierüber per SMS von seinem Anbieter informiert werden. Zudem muss eine Warnung gesendet werden, wenn 80 Prozent des Datenvolumen-Limits erreicht wurden. Wer eine Reise per Flugzeug oder Schiff plant, sollte sich im Vorfeld bei seinem Mobilfunkanbieter und beim Reiseanbieter über entsprechende Tarife informieren – oftmals steht kostenpflichtiges WLAN zur Verfügung. Steht eine Reise ins nicht EU-Ausland an, ist es dringend empfehlenswert sich bei seinem Anbieter über mögliche Aufschläge zu informieren – diese können sehr unterschiedlich ausfallen, da es außerhalb der Europäischen Union keine Höchstgrenze für die Preise gibt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Auslandsoption beim Mobilfunkanbieter abzuschließen. Wer Roaming-Gebühren durch die Mailbox vermeiden will, sollte diese während des Aufenthalts im Ausland am besten deaktivieren.

Weitere Informationen

telespiegel.de Ratgeber: Mit dem Handy im Ausland

1 Kommentar

  1. ja der jammer mit den roaming´s.
    ich habe das glück daß mein mobilfunkvertragspartner die optionen bereitstellt in den sim-preference daß ich auf meiner sim-karte alle telefonverbindungen ins ausland ins roaming-ausland und aus dem ausland und aus dem roaming-ausland deaktivieren also komplett sperren kann. ich telefoniere nur national. das habe ich für mich so entschieden weil ich zum einen an eine deutsche mobilfunkteilnehmerin per handy-nummer der ich viele viele sms sendete zu einem kriminalfall mit dem die webseite dieser weiblichen person beschäftigt war. (und weil ich mit sms/mms-spam zugemüllt worden war aus dem französischen ausland einer glücksspielmafia.) und als ich meine verbrauchsdaten in meiner mobilfunkanbieter-apk kontrollierte war ich erstaunt daß ich so viele sms als kostenpflichtig gelistet bekam. ich rief darauf bei meinem mobilfunkanbieter an und erkundigte mich wieso ich diese sms als roaming-kosten verbucht bekomme (heute bekam). der mobilfunk-angestellte sagte mir zwischen den worten daß die schweiz auch zum roaming-gebiet gehört und kostenpflichtig zur hälfte ist.

    darauf schrieb ich dieser angeblich in deuschland agierenden weiblichen person eine kurze sms und schrieb ihr diese worte: „Sie scheinen sich ja sehr oft in der schweiz zum fall hinterkaifeck aufzuhalten. ich bekam meine sms an Sie als roaming-gebühren berechnet. ich informiere Sie daß Sie in Ihrer mobilfunkrechnung auch 50 prozent der roaming-kosten berechnet bekommen. nur damit Sie sich nicht wundern wenn Sie sms-kosten im roaming bezahlen müssen“.

    ich werde von meinem mobilfunkvertragspartner nicht/nie verbunden sobald ein angeblich nationaler (deutscher) mobilfunkteilnehmer sich im roaming-bereich und im ausland mit dessen mobilfunkgerät aufhält obwohl deutscher mobilfunkvertragspartner.

    so schnell muß man bezahlen obwohl das nationale mobilfunkkennnungen veröffentlicht sind. nicht jeder sitzt eben in der eigenen heimat um zu telefonieren.

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