Eilantrag abgelehnt – Telekom muss Mitbewerbern den Zugang erleichtern

Internetzugang

Bereits Anfang März hatte die Bundesnetzagentur die Dt. Telekom dazu verpflichten wollen, ihren Mitbewerbern den Zugriff zu den Teilnehmeranschlussleitungen (TAL, Letzte Meile) auch an sogenannten Schaltverteilern zu gewähren. Dadurch verkürzt sich die Leitungslänge zwischen der Technik der Anbieter und dem Kundenanschluss und das sorgt für höhere Bandbreiten. Ansonsten notwendige Tiefbauarbeiten entfallen und ländliche Gegenden können mit weniger Aufwand versorgt werden.

Die Dt. Telekom hatte sich jedoch mit einem gerichtlichen Eilantrag gegen diese Verpflichtung der Bundesnetzagentur gewehrt. Sie wollte für die Wettbewerber keine Schaltverteiler einrichten. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Eilantrag der Dt. Telekom aber abgelehnt. „Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt„, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Gleichzeitig appellierte er an das Unternehmen, auf diese Weise gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben.

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