Entscheidung – BGH verurteilt Facebook wegen unlauterer Werbung

Entscheidung - BGH verurteilt Facebook wegen unlauterer Werbung

Nach sechs Jahren ist die Klage des Verbraucherzentralen Bundesverbandes gegen Facebook erfolgreich abgeschlossen worden. Der Bundesgerichtshof hat am 14.01.2016 im Sinne der Verbraucherschütze geurteilt (Az.: I ZR 65/14). Bei der Klage ging es um den sogenannten Freundefinder von Facebook. Über diesen konnten Nutzer durch Abgleich Ihres Adressbuchs auf dem Smartphone Freunde auf Facebook finden. Allerdings nutzt die Social-Media-Plattform die Adressen auch für eine ungenehmigte Kontaktaufnahme. Denn an alle Adressbucheinträge ohne Facebook-Account schickte das Unternehmen eine Einladung im Namen des Nutzers. Das sei unlautere Werbung, meinten die Verbraucherschützer und bekamen vor dem Bundesgerichtshof Recht.

Urteil des BGH gegen Facebook ist ein klares Signal

Nur weil etwas möglich ist, muss es noch lange nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmen. Diese Erfahrung muss Facebook nun machen. Denn die Richter am Bundesgerichtshof waren im Urteil unmissverständlich. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Einladungs-E-Mails von Facebook an die Empfänger eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellten, da der Empfänger einer E-Mail-Werbung nicht zugestimmt hatte. „Die Einladungs-E-Mails sind Werbung der Beklagten, auch wenn ihre Versendung durch den sich bei Facebook registrierenden Nutzer ausgelöst wird“, so die Richter. Als Argument leitete das Gericht her, dass zum einen die Funktion den Zweck hatte, auf Facebook aufmerksam zu machen. Zum anderen hätten die Adressaten die Nachricht nicht als private Empfehlung, sondern als Werbung des Unternehmens wahrgenommen. Hinzu kommt eine Verschleierung der Funktion, da die Nutzer nicht deutlich genug darauf aufmerksam gemacht wurden, dass Facebook ihre Daten für den Versand von Empfehlungs-Mails verwenden würde. Das höchstrichterliche Urteil ist bindend und verbietet Facebook diese Funktionen in der bisherigen Art zu nutzen. Diese Entscheidung hat auch Wirkung auf andere Plattformen, die auf ähnliche Weise versuchen, Nutzer zu gewinnen.

Verbraucherzentralen fordern Bußgeld

Ein Teil der ursprünglichen Klage ist bereits in einer Vorinstanz entschieden worden. Dabei ging es um die Nutzungsbedingungen in Bezug auf das Veröffentlichen von Inhalten. Laut AGB räumen Nutzer Facebook das Recht ein, alle hochgeladenen Inhalte zu nutzen – auch als Werbung und durch Weitergabe an Dritte. Das Kammergericht Berlin hatte diese Nutzungsbedingungen bereits für rechtswidrig erklärt. Da Facebook bisher nur kleine Formulierungen angepasst hatte, aber das Wesen der entsprechenden Passagen unverändert ließ, fordern die Verbraucherzentralen nun, empfindliche Bußgelder gegen die Plattform zu verhängen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Der Black Friday steht vor der Tür – darauf müssen Verbraucher achten

Der Black Friday steht vor der Tür

Darauf müssen Verbraucher achten

In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]

Versteckte Kosten bei Handyverträgen – clever sparen im Tarifdschungel

Versteckte Kosten bei Handyverträgen

Clever sparen im Tarifdschungel

Handyverträge wirken oft günstig, verbergen jedoch Kostenfallen wie automatische Preissteigerungen und Zusatzoptionen. Wer Tarife sorgfältig prüft, kann das Sparpotenzial im Mobilfunkmarkt effektiv nutzen. […]

Speedport 7

Neuer Router & WLAN-Pakete der Telekom

Speedport 7

Der neue Speedport 7 Router der Telekom kombiniert modernste Wi-Fi-7-Technologie mit intuitiver App-Steuerung sowie smarten Zusatzfunktionen. Kunden können zwischen drei WLAN-Paketen wählen, die maximale Stabilität, Komfort und Sicherheit bieten sollen. […]

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert – was sind die Risiken?

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert

Was sind die Risiken?

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt enorm. Besonders klassische Bürojobs geraten dabei zunehmend unter Druck. Viele KI-Assistenten sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage, Aufgaben automatisiert zu übernehmen. Insbesondere für Berufseinsteiger wird sich künftig einiges verändern. […]

Weiße Flecken 2025 - Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Weiße Flecken 2025

Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Deutschland ist fast flächendeckend mit Mobilfunk versorgt – aber noch nicht ganz. Laut einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bleiben trotz jahrelangen Ausbaus noch rund zwei Prozent der Landesfläche ohne Empfang. Warum gerade Wälder, Berge und Grenzregionen so hartnäckig vom Netz ausgeschlossen bleiben, zeigt eine detaillierte Analyse. […]