DSGVO – Unternehmen und Freiberufler dürfen kein WhatsApp mehr nutzen

DSGVO - Unternehmen und Freiberufler dürfen kein WhatsApp mehr nutzen

WhatsApp ist sehr verbreitet. Der Nutzerkreis ist jedoch längst nicht auf Privatleute beschränkt. Vielmehr nutzen kleine Betriebe, Freiberufler und selbst einige größere Unternehmen den Messengerdienst auch für berufliche Kommunikation untereinander oder mit dem Kunden. Das ist wegen der Nutzungsbedingungen von WhatsApp ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Allerdings wird dieses in der Praxis bisher wenig geahndet. Das könnte sich nun ändern. Denn am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die EU-Verordnung strafft nicht nur die rechtlichen Regelungen zum Datenschutz, sondern sieht empfindliche Bußgelder vor. Ein gewerblicher Nutzen von WhatsApp ist spätestens ab diesem Datum grob fahrlässig und rechtlich nicht zulässig.

Das Problem: Nutzer von WhatsApp geben ungenehmigt Daten weiter

Das seit Jahren existierende Grundproblem von WhatsApp ist die Datenweitergabe. Bei der Installation des Messengers greift WhatsApp auf sämtliche Kontaktdaten zu, die auf dem Smartphone hinterlegt sind. Zusätzlich hat die App die Berechtigung, auf Fotos, Nachrichten und Videos zuzugreifen. Mit der Installation stimmen Nutzer der Datenweitergabe zu. Jedoch müssten sie nach aktueller und zukünftiger Rechtslage alle Personen um Erlaubnis fragen, von denen Daten auf ihrem Smartphone gespeichert sind und entsprechend weitergegeben werden. Das gilt auch für Fotos aus Wohnungen, wie sie zum Beispiel Handwerker häufig nutzen.

Veranschaulicht: WhatsApp liest das Adressbuch aus. Dort findet die App die Kontaktdaten von Person A. Diese werden an die amerikanischen Server des Unternehmens übertragen und dort gespeichert. Person A ist jedoch gar nicht damit einverstanden. Daher verstößt der WhatsApp-Nutzer gegen den Datenschutz.

Die neue Datenschutzgrundverordnung verpflichtet zur Datenminimierung. Zugleich muss bei jeder Abfrage, Speicherung und Verarbeitung sowie Weitergabe von Daten die betroffen Person ausführlich unterrichtet oder sogar um Zustimmung gebeten werden. Zusätzlich benötigt der Nutzer zwingend einen Vertrag mit WhatsApp über die Datenverarbeitung. Bleibt eines davon aus, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Verordnung.

Gewerbliche Nutzung von WhatsApp verstößt gegen Datenschutz

Bereits bisher warnen Datenschützer vor dem Gebrauch der App im gewerblichen Bereich. Mit der Datenschutzgrundverordnung ändert sich an der geltenden Rechtslage nur bedingt etwas. Allerdings soll schärfer kontrolliert werden und es droht nun ein sehr hohes Bußgeld. Bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro für jeden einzelnen Verstoß können Behörden verhängen. Bei kleinen Unternehmen wie Handwerksbetrieben oder Werbeagenturen sowie bei Freiberuflern wie Physiotherapeuten kann das schnell zu einer bedrohlichen finanziellen Schieflage führen.

Die private Nutzung von WhatsApp ist trotz der enormen Verbreitung des Messengers bereits fragwürdig. Im gewerblichen Bereich ist sie nach aktueller Rechtsauslegung nicht erlaubt. Das gilt ebenfalls, wenn auf einem Smartphone private und gewerbliche Kontakte vermischt sind.

So komfortabel diese Kontaktmöglichkeit sein mag: Spätestens durch Datenschutzgrundverordnung verbietet sich der Einsatz von WhatsApp außerhalb des privaten Bereichs vollständig. Die kommende Businessvariante der App ändert an dem Grundproblem nur wenig, denn auch hier findet weiterhin eine Weitergabe der Daten statt. Besser ist es, eine datenschutzkonforme WhatsApp-Alternative zu nutzen.

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