Gmail – alle Nutzer lassen ihre Nachrichten von Dritten mitlesen

Gmail - alle Nutzer lassen ihre Nachrichten von Dritten mitlesen

Die Empörung wäre vermutlich riesig, wenn die BILD oder ein Unternehmen wie VW, Deutsche Bank oder die Telekom einfach E-Mail-Postfächer von GMX oder Web.de auslesen würde. Umso erstaunlicher ist es, dass Millionen Nutzer ihre Gmail-Nachrichten auf ebendiese Weise von Dritten auslesen lassen. Darauf macht das Wallstreet Journal aufmerksam. Sie stimmen entsprechenden Nutzungsbedingungen von unter anderem App-Anbietern zu. Google als maßgeblicher Mailfach-Anbieter erlaubt dieses technische Mitlesen nicht nur, sondern betreibt dies selbst. Es ist kaum zu verstehen, warum so viele Nutzer freiwillig ihr im Grundgesetz manifestiertes Briefgeheimnis außer Kraft setzen und sich ohne Not überwachen lassen.

Das passiert bei Googles Gmail: Dritte lesen mit

Google erlaubt es Dritten, sich das Recht auf Mitlesen von Gmail-Nachrichten zu beschaffen. Das berichtet mit Hinweis auf eine Unternehmensäußerung Golem. Meistens sind es App-Anbieter, die unter dem ehrlichen oder vorgeschobenen Ansatz einer Verbesserung des Nutzerverhaltens diese Möglichkeit nutzen. Konkret nennt das Wallstreet Journal unter anderem einen Routenplaner und eine Preisvergleichsplattform. Mitarbeiter solcher Unternehmen trainieren mit den Nachrichtentexten der Gmail-Nutzer Software zur Verbesserung ihrer Angebote. Zum Teil sollen Texte tatsächlich von Menschen gelesen und per Hand ausgewertet werden. Google selbst scannt die Nachrichteninhalte ebenfalls. Auf diese Weise will das Unternehmen unter anderem kriminelle Aktivitäten feststellen.

Das Problem sind die Gmail-Nutzer

Es ist überaus fragwürdig, wenn sich Unternehmen Zugriff auf persönliche Nachrichten verschaffen. Dass sie dabei den Eingriff durch Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen abfragen, grenzt an Verbrauchertäuschung. Kein App-Nutzer würde erwarten, dass der Anbieter Zugriff auf Gmail-Nachrichten verlangt. Ebenso würde niemand erwarten, dass Dritte Mails über Gmail mitlesen.

Das Problem ist aber der Nutzer. Die Gleichgültigkeit, mit der dieser Nutzungsbedingungen einfach ungelesen bestätigt oder Eingriffe wie diese klaglos hinnimmt, ist erschreckend und unverständlich. Denn es gibt ausreichend Alternativen, die ebenso geräteunabhängig nutzbar sind, ähnliche Funktionen bieten und sicher vor dem Zugriff Dritter sind. Solange sich diese Haltung nicht ändert, werden Unternehmen leichtes Spiel haben. So lange können Dritte ungehindert selbst intimste Liebesbeteuerungen, konkrete Geschäftsgeheimnisse oder gesundheitliche Details mitlesen. Die aktiven Gmail-Nutzer müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie keine der vorhandenen, sicheren und deutschen Alternativen nutzen, sondern sich regelrecht abhören lassen.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]