EuGH hat entschieden – Google darf Behörden Überwachung verweigern

EuGH hat entschieden – Google darf Behörden Überwachung verweigern

Am Donnerstag, den 13. Juni, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg geurteilt, dass es sich bei dem Maildienst „Gmail“ von Google um keinen Telekommunikationsdienst handelt (C-193/18). Mit diesem Urteil scheiterte die Bundesnetzagentur daran, den Webdienst den deutschen Telekommunikationsgesetz-Bestimmungen zu unterwerfen.

Ausgangspunkt für den Rechtsstreit

Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Dienste, die nach europäischem Recht als Telekommunikationsdienste eingestuft werden, bestimmte Auflagen bezüglich des Datenschutzes erfüllen müssen. Darüber hinaus sind sie zu einer Zusammenarbeit mit Ermittlern verpflichtet. Diese Auflagen gelten zum Beispiel für die Deutsche Telekom, die dazu verpflichtet ist mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Mit dem jetzt gefällten Urteil entschieden die Richter in Luxemburg, dass sowohl Gmail als auch vergleichbare Webangebote nicht diesen Verpflichtungen beim Datenschutz und der öffentlichen Sicherheit unterliegen. Die Bundesnetzagentur ist hingegen der Auffassung, dass es sich bei Gmail um einen Telekommunikationsdienst handelt, weshalb sie Google bereits seit sieben Jahren dazu auffordert, die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.

Google leitete juristische Schritte ein

Gegen diese Forderung der Bundesnetzagentur wehrte sich das US-amerikanische Unternehmen und argumentierte, dass Gmail lediglich das bereits bestehende Internet zur Telekommunikation nutze. Dadurch, dass dem Kunden weder ein Zugang zum Internet vermittelt, noch selbst ein eigenes Netz betrieben werde, findet auch keine Kontrolle der Datenübertragung statt.

Klage wurde zunächst abgewiesen

Die Klage des US-amerikanischen Unternehmens wurde im Jahr 2015 vom Verwaltungsgericht in Köln in erster Instanz zunächst abgewiesen. Da das deutsche Telekommunikationsgesetz auf entsprechenden EU-Richtlinien basiert, legte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dem Europäischen Gerichtshof die Klage vor.

Ein positives Signal für den Datenschutz

Eco-Vorstand Klaus Landefeld äußert sich wie folgt zu dem nun gefällten Urteil:

„Für die Internetwirtschaft und für die Nutzerinnen und Nutzer ist die gerichtliche Entscheidung in jedem Fall positiv zu bewerten, auch wenn die Halbwertszeit des Urteils bis zur Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikationsdienste (EECC) begrenzt sein dürfte. Sämtliche aktuellen politischen Diskussionen zu neuen Überwachungsplänen schwächen den Datenschutz und das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in Internetdienste und schaden so der deutschen Internetwirtschaft immens.“, warnt Landefeld.

Mit dem Urteil wurde vom Europäischen Gerichtshof festgelegt, dass Gmail und andere ähnlichen Mail-Dienste, die über das offene Internet laufen und somit den Kunden keinen eigenen Internetzugang anbieten, nicht als Telekommunikationsdienste eingestuft werden. Mit dieser Begründung folgen die Richter in Luxemburg der Argumentation des US-amerikanischen Unternehmens. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen muss nun auf der Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden.

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